Bringen Sie
Ihren Datenschutz
auf das nächste Level

DSG - Ihr Profi für den Datenschutz

DAS WICHTIGSTE ZUM THEMA

Datenschutzbeauftragter

Alle Unternehmen ab 20 Mitarbeitern, die automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten, benötigen einen Datenschutzbeauftragten.

  • Sie arbeiten mit einem fachkundigen externen Datenschutzbeauftragten zusammen und haben einen kompetenten Ansprechpartner für die Geschäftsführung, Leitungsebenen und alle Mitarbeiter.
  • Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens werden geschult zu allen datenschutzrelevanten Themen.
  • Sie haben ein – den Auflagen der DSGVO entsprechendes – Datenschutzmanagementsystem für Ihr Unternehmen.
  • Ihre Dokumente sind von hoher Qualität und Aussagekraft für bevorstehende Datenschutzaudits mit gut nachvollziehbaren Prozessbeschreibungen für alle Mitarbeiter.
  • Es ist sichergestellt, dass die Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen genügt. Sie haben eine ständige Begleitung und Sicherstellung der Datenschutz-konformität in Ihrem Unternehmen.
  • Sie erreichen mit uns eine Datenschutzkonforme Dokumentation aller Ihrer Prozesse im Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Sie erhalten ein komplettes Datenschutzmanagementsystem, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vollständig zu dokumentieren. Sie werden einen strukturierten Überblick über alle Ihre Datenschutz-relevanten Prozesse gewinnen und die vollständige Dokumentation mit einem hohen Qualitätsstandard, um den Richtlinien der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu entsprechen.
Mit mir gewinnen Sie einen Profi Rund um das Thema Datenschutz.
  • Bei jedem Unternehmen liegen unterschiedliche Datenverarbeitungsvorgänge vor, es gibt keine Musterlösungen, Ihr Datenschutzmanagementsystem ist auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnitten und wird im weiteren Verlauf stetig angepasst.

Ihre Vorteile

Mit mir gewinnen Sie einen kompetenten Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen und erhalten mit meiner
Beratung Sicherheit rund um das Thema Datenschutz.

  • Beratung und Sicherheit im Umgang mit dem Thema Datenschutz
  • Externer Datenschutzbeauftragter als kompetenter Partner
  • Professionelles Datenschutzmanagement
  • Umsetzung aller rechtlichen Anforderungen der DSGVO
  • Verhindern von Bußgeldern oder Abmahnungen durch Mängel beim Datenschutz
  • Überprüfung des Datenschutzes im Unternehmen
  • Ständiger Ansprechpartner für Geschäftsführung, Leitungsebenen und Mitarbeiter
  • Dokumente mit hoher Qualität und Aussagekraft
  • Top-Leistung zu absolut fairen Preisen
  • Individuelle Angebote für Ihren Bedarf

Leistungen

Ihr Experte rund um den Datenschutz im Raum Hannover und darüber hinaus. Ob einmalige Beratung, Datenschutz-Audit oder als externer Datenschutzberater – ich bin gerne für Sie da!

Datenschutz-Beratungsvertrag

  • Beratung zu allen datenschutzrelevanten Fragen
  • Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Unterstützung beim Datenschutzmanagementsystem
  • Fachliche Hilfe bei der Einhaltung des Datenschutzes und der DSGVO
  • u.v.m.
Ich bringe Ihren Datenschutz auf das nächste Level!

Datenschutz-Servicevertrag

  • Beratung zu datenschutzrelevanten Fragen
  • Erstellung der erforderlichen Datenschutzdokumentation
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Unterstützung beim Datenschutzmanagementsystem
  • Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes der DSGVO
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Ansprechpartner für Betroffene, Mitarbeiter und die Geschäftsführung
  • Regelmäßige Audits und Berichterstattung
  • u.v.m.
Seit dem 25.05.2018 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbindlich.

Die Aufsichtsbehörden haben entsprechende Richtlinien vorgeben, um die in der Verordnung vorgeschrieben, regelmäßigen Kontrollen durchzuführen.

Leider wird in vielen Unternehmen dem Thema Datenschutz noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die Anpassung der Datenschutzregelungen auf der firmeneigenen Website ist hier nur ein erster Schritt. Die umfangreichen Informationspflichten und Auskunftsrechte stellen für alle Unternehmen eine Herausforderung dar.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss in vielen Fällen angepasst werden. Es gilt dabei, die gestiegenen Anforderungen an die Kommunikation des Datenschutzes nach außen hin umzusetzen sowie die vollständige Dokumentation der eigenen Prozesse zu realisieren.

Für alle Unternehmen ab 20 Mitarbeitern greift die Forderung nach einem bestellten Datenschutzbeauftragten, der ein entsprechendes Fachwissen und Kompetenz aufweisen muss.

Sie haben Fragen zur EU-Datenschutzverordnung? Sprechen Sie mich an.

Bin ich als Unternehmen betroffen?

Wer muss dokomentieren?

Alle Unternehmen müssen Ihre Vorgänge mit personenbezogenen Daten dokumentieren.

Die datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu gilt ausnahmslos für alle Unternehmen in Deutschland.

Jede Behörde oder öffentliche Stelle muss einen Datenschutzbeauftragten haben, eine Ausnahme bilden die Gerichte.

Liegt die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der Verarbeitung oder Überwachung personenbezogener Daten ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen (§ 37 DSGVO).

Verarbeitet ein Unternehmen personenbezogene Datenvon einer besonderen Kategorie (ethnische Hintergründe, Gesundheitsdaten, sexuelle Ausrichtung und ähnliche) muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden (§ 9 DSGVO).

Ein Datenschutzbeauftragter muss auch dann bestellt werden, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet (§ 10 DSGVO).

Ergänzend muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn sich mindestens zwanzig Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen (§ 38 BDSG-neu).

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gilt auch bei Unternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung ODER für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung (§ 38 BDSG-neu) verarbeiten.

Fit für die DSGVO

In sämtlichen Belangen des Datenschutzes im Unternehmen haftet die Geschäftsführung bei Verstößen gegen die Regelungen der geltenden Gesetze und Datenschutzgrundverordnung.

Es liegt in der Verantwortung der Unternehmensführung dieses Thema im Unternehmen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Zu diesem Punkt zählt auch die Stellung des Datenschutzes im Unternehmen zu prüfen, die neue DSGVO misst der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine hohe Bedeutung zu und dementsprechend muss dem Datenschutz im Unternehmen unter Umständen auch in der Managementebene eine höhere Priorität beigemessen werden.

Die Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) legt fest, dass jedes Unternehmen mit mindestens zwanzig Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss.

Die ständige automatisierte Verarbeitung solcher Daten schließt die tägliche Verwendung und Bearbeitung von Daten der eigenen Kunden, Mitarbeiter oder Geschäftspartnern ein.

In 5 Schritten die Anforderungen der DSGVO erfüllen

  • Prüfen Sie die Relevanz der Anforderungen der DSGVO in Ihrem Unternehmen
  • Steht ein Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und ist einer nach Maßgabe der DSGVO und dem neuen BDSG gefordert?
  • Beschäftigen Sie selbst einen internen Datenschutzbeauftragten mit jährlichen Kosten von ca. 60.000 € oder bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten mit jährlichen Kosten von ca. 1.500 bis 5.000 € ?
  • Nicht zögern und rasch eine individuelle Beratung abstimmen
  • Lassen Sie sich von mir beraten und Ihre Vorgänge überwachen

Ihre Vorteile durch meine Beratung:

  • Sie sparen Kosten durch den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen der DSGVO und des BDSG
  • Sie erfahren die Anerkennung Ihrer Kunden zum Thema Datenschutz
  • Sie gewinnen einen Profi für Datenschutzaudits und die Kommunikation zur Aufsichtsbehörde
  • Sie sparen viel Zeit und Nerven durch die externe Datenschutzberatung
  • Sie erreichen Sicherheit beim Umgang mit dem Thema Datenschutz
  • Sie überlassen Ihr Datenschutzmanagement einem Experten
Auch andere Partner, Kunden und Mitarbeiter profitieren von der externen Datenschutzberatung.

Ihre Kunden haben weiterhin großes Vertrauen in die Zusammenarbeit, Sie sind im Thema Datenschutz fit und können es auch nach außen tragen. Sie können Wissen im Umgang mit den personenbezogenen Daten vorzeigen, um auch Ihren Kunden Sicherheit für die Arbeit mit Ihnen zu geben. In Ihrem Unternehmen liegt eine klare Strukturierung des Datenschutzes vor, mit dem die Anforderungen der DSGVO abgedeckt werden.

Ihre Mitarbeiter wissen um die klaren Abläufe im Themenbereich Datenschutz und Ihre Kunden können somit jederzeit auf die gleiche Ausführung der bewährten Prozesse in Ihrem Unternehmen vertrauen.

Sie haben ein Datenschutzmanagementsystem, das für Transparenz und Rückverfolgbarkeit beim Datenschutz in Ihrem gesamten Unternehmen sorgt.

Über uns

DSG - Ihr Profi für den Datenschutz. Ein regionales Unternehmen, das überzeugt.


Top-Beratungsleistung zu absolut fairen Konditionen.


Auf den Kundenbedarf zugeschnittene Betreuung aller Aspekte des Datenschutzes.


Langjährige Kundenbeziehung mit zufriedenen Kunden.

DSG – Datenschutz Stefan Geßner ist als Einzelunternehmen schon seit 2014 im Bereich Datenschutz aktiv. Als freiberuflicher Berater im Bereich Datenschutzmanagement sowie als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen in der Region. Darüber hinaus gebe ich als Fachdozent regelmäßig Online-Datenschutzkurse.
Meine Kunden sind überwiegend im mittelständigen Bereich angesiedelt - von Bildungsträgern über Handwerksfirmen bis zum IT-Unternehmen.

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