Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) am 25. Mai 2018 begleitet viele Selbstständige und Unternehme eine gewisse Rechtsunsicherheit. Bei dieser Änderung der Gesetzmäßigkeit ist gibt es auch Chancen die Datenverarbeitung innerhalb ihrer Firma und ihre Datensicherungsmaßnahmen auf Herz und Nieren zu prüfen und bei Bedarf zu optimieren. Das kann auch Vertrauen bei den Kunden schaffen bzw. stärken. Eine professionelle Beratung verschafft Ihnen somit die nötige Kompetenz für die Umsetzung in Ihrer Firma.
Als eines der wichtigsten Güter einer Firma zählen die Daten er Kunden. Das Unternehmen kann nur mit korrekten Daten den eigenen Betrieb aufrechterhalten.Daher ist es im Interesse des Unternehmens die Integrität und Verfügbarkeit der Kundendaten (bzw. personenbezogenen Daten) stets zu schützen. Die DSGVO soll dazu einen rechtlichen Rahmen bieten und den Schutz der Kunden somit vorschreiben. Eine Kontrolle der firmeninternen Wirksamkeit und Konformität bezüglich der DSGVO ist in jedem Fall empfehlenswert.
Dabei sollte stets berücksichtigt werden, dass selbst die besten Sicherheitsmaßnahmen einen Datenverlust nicht zu 100 % verhindern können.Daher empfiehlt es sich eine Analyse der Daten voranzustellen und anschließend einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
Auch bei Entscheidungen von Aufsichtsbehörden zweimal hinschauen
Die DSGVO gibt vielerlei Fragen zur richtigen Umsetzung auf und an mancher Stelle sind es auch die Aufsichtsbehörden, die einer Datenschutzanfrage nachgehen und dabei den Interpretationsspielraum etwas zu weit auslegen. Der GDD e.V. schreibt von einem interessanten Fall bei welchem, die Aufsichtsbehörde die Entfernung eines Namensschildes an einem Miethaus anordnete, eine passende Begründung nicht ausreichend erkennbar war.
Fazit
Es herrscht meist einige Unsicherheit dabei, welche Umfänge im Datenschutz, wie zu berücksichtigen sind. In der Beratung zum Datenschutz klären wir auf und schaffen bei unseren Kunden immer wieder Sicherheit beim Umgang mit der DSGVO.