
10 Schritte zum Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems –Teil 2 Für die Benennung und Zuteilung von Verantwortlichkeiten im Datenschutz muss zuerst die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden. In der DSGVO gibt es immer einen „Verantwortlichen“ als juristischer Vertreter der Organisation. Dabei sind die natürlichen oder juristischen Personen mit Entscheidungsgewalt gemeint. Laut der DSGVO heißt es: „Verantwortlicher“ die natürliche …
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