
Mit der neuen DSGVO wurde neben schon bekannten Regelungen auch einige Neuerungen eingeführt. Eines stellt das Verzeichnis der Verarbeitungen dar, das jedes Unternehmen von nun an zu führen hat. Nach der DSGVO heißt es: „Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen.“ Die Form des Verzeichnisses wird an …
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